Neben dem klassischen Kauf einer Immobilie als Wohn- oder Investitionsobjekt bieten Immobilienfonds für reine Kapitalanleger einige Vorteile.
Gabriela Althoff ist Rechtsanwältin und Expertin für diese Art der Geldanlage und rät Anlegern zu Investments in geschlossene Immobilienfonds.
Solche Fonds haben den Vorteil, daß sie in konkrete Projekte investieren und diese dem Anleger in einem Verkaufsprospekt
darstellen. In der Regel sind dies Gewerbegebäude, Wohnanlagen oder Freizeitimmobilien. Häufig können Anleger bereits ab 10.000 Euro Anteile am
Fonds erwerben und sind somit Teilhaber der Projekte. Offene Immobilienfonds zeichnen sich dagegen durch eine geringere Transparenz bezüglich der
unterstützten Projekte aus. Daher empfiehlt Rechtsanwältin Althoff meist die geschlossenen Variante, nicht zuletzt wegen der gesetzlich geregelten
Vorgaben für das Verkaufsprospekt des Fonds. Anleger sollten darauf achten, daß ihnen diese Informationen ausgehändigt werden, bevor ein
Vertragsabschluß zustande kommt. In der Vergangenheit kam es vereinzelt vor, daß dubiose Anbieter dem Investor das Verkaufsprospekt vorenthalten
haben. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, daß dieses Prospekt dem Anleger vor Vertragsabschluß vorliegt. Nur so kann man sich ein Bild des
Fonds, dessen Managern und den finanzierten Objekten machen.
Doppelter Vorteil durch Steuerersparnis und mögliche Renditen über zehn Prozent
Ein geschlossener Immobilienfonds wird von einem Expertenteam betreut, das gemeinsam geeignete Projekte sucht, an Planung und Konzeption
beteiligt ist und darauf hinarbeitet, eine für den Anteilseigner angemessene Rendite zu erwirtschaften. Die Rechtsform dieser Fonds ist meist die
Kommanditgesellschaft (KG). Jeder Anteilseigner wird Kommanditist und ist somit anteilig am Gewinn des Fonds beteiligt. Die Haftung beläuft sich
dabei maximal auf die Höhe des investierten Kapitals. Weitere Geldforderungen seitens der Gesellschaft sind ausgeschlossen.
Einige kleinere Fonds setzen auch auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Für den Anleger ist weniger die
Rechtsform entscheidend, als vielmehr das Verkaufsprospekt und die Erfahrung der Fondsmanager. Fehler bei Auswahl und Betreuung einer Immobilie
können sich negativ auf die Rendite auswirken, beispielsweise bei Leerstand. Es liegt daher nahe, vor Vertragsabschluß einen Blick auf die
vorherigen Projekte des Managements zu werfen oder gegebenenfalls nachzufragen. Wurden in derselben Anlagensparte bereits Projekte erfolgreich
betreut? Eine intensive Prüfung des Verkaufsprospekts und des Managements ist nicht zuletzt deswegen so wichtig, weil ein Anteil an einem
geschlossenen Immobilienfonds nicht jederzeit verkäuflich ist.
Ein solcher Fonds ist auf eine mehrjährige Laufzeit ausgelegt. Häufig sind dies fünfzehn Jahre. In der langen Laufzeit
dieser Fonds liegen jedoch auch die Vorteile. Da der Fonds durch die hohen Kosten am Anfang jeder Investitionsphase in den ersten Jahren Verluste
schreibt, eignet er sich als Steuersparmodell. Die für Immobilienanlagen typischen Kosten können bis zur Höhe der Einlage steuerlich geltend
gemacht werden. Erreicht der Fonds nach wenigen Jahren die Gewinnzone, erwirtschaftet er nicht selten eine Rendite über zehn Prozent pro Jahr.
Werden Anteile an geschlossenen Immobilienfonds innerhalb der ersten Verlustjahre vererbt, liegt zur Berechnung der Erbschaftssteuer der momentane
Wert der Anlage zu Grunde. Obwohl anfängliche Verluste für diese Art der Anlage typisch sind, schmälert das Vererben von „jungen“ Immobilienfonds
die fällige Erbschaftssteuer. Spezielle Fonds, die in Altersimmobilien investieren und den Anteilseignern einen Platz im Wohnheim garantieren,
eignen sich nicht zuletzt aus diesem Grund optimal als Geldanlage für Senioren.
Vorsicht bei Kreditfinanzierungen und Haustürgeschäften
Geschlossene Immobilienfonds sind im Rahmen eines ausgewogenen Anlageportfolios ein lohnendes Investment. Steuerliche Vorteile zu Anfang der
Laufzeit und hohe Renditen ab Erreichen der Gewinnschwelle, machen diese Anlageform sehr attraktiv. Dennoch ist eine intensive Prüfung aller
Formalitäten notwendig. „Ein geschlossener Immobilienfonds ist eine unternehmerische Anlage, man ist an einem Immobilienprojekt beteiligt,“ führt
Fondsexpertin Althoff aus. „Man sollte sich die Zeit nehmen, sich vor Abschluß eines Vertrages hinreichend zu informieren.“ Auch eignet sich der
geschlossene Immobilienfonds nur für mittlere bis gehobene Einkommen. Wer kaum Steuern zahlt, kann die anfänglichen Verluste auch nicht komplett
steuerlich geltend machen. Zudem rät die Expertin, nur in seriöse Gesellschaften zu investieren.
Fonds, die ihren Vertrieb mittels Haustürgeschäften durchführen, sind meist unseriös. Auch sollten Anleger ihre
Beteiligungen nicht durch Kredite finanzieren. Selbst die relativ sichere Anlage in einen gut geführten geschlossenen Immobilienfonds birgt
Verlustrisiken. Eine Fremdfinanzierung führt in diesem Fall schnell in die Schuldenfalle. Wer jedoch solvent ist und sein Geld langfristig anlegen
möchte, hat im geschlossenen Immobilienfonds ein solides Anlageprodukt. In Kombination mit anderen Geldanlagen und als Investition im Alter zeigt
dieser Anlagetyp all seine Vorteile als solides Investment mit hohen Renditen und steuerlichen Vorteilen.