Manchmal haben Sie bereits direkt Kontakt zum Verkäufer einer Immobilie und sie erhalten dennoch von einem Makler ein schriftliches Angebot für
dieses Ihnen schon bekannte Objekt? Schreiben Sie dem Makler, daß Sie das Objekt bereits kennen, sonst müssen Sie dem Makler die von ihm geforderte
ortsübliche Courtage bezahlen und es gibt keine Möglichkeit dies zu vermeiden. Sie dürfen hierbei natürlich keine falschen Angaben machen, sonst
gibt es womöglich strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzforderungen.
Verhandeln Sie wie ein Profi
Wenn Profis eine Courtage bezahlen, dann muß der Käufer den Kaufpreis um diesen Betrag nachlassen. Courtagen sind schnell bis zu 6 % des
Kaufpreises und dazu noch 19 % MwSt. In der Summe entspricht das bei 250.000 € Kaufpreis schnell dem Gegenwert eines größeren
Kleinwagens.
Recherchieren Sie im Internet und in Zeitungen. Wenn mit einem Makler sprechen, dann bitten Sie darum, daß er Ihnen
seinen Vermittlungsaufsauftrag vom Eigentümer zeigt. Manche Makler bieten nämlich Objekte an, für die Sie keinen Vermittlungsauftrag vom Eigentümer
besitzen. So werden Objekte inseriert oder angeboten von denen lediglich bekannt ist, daß diese vom Eigentümer verkauft werden sollen. Haben Sie
als Käufer angebissen, so versuchen solche Makler mit dem Verkäufer im Nachhinein zu verhandeln, um den Vertrag auf diesem Wege zu platzieren.
Manche Makler bezeichnen unsere Profitips als unseriös oder unfair. Der Vergleich mit dem Fachhandel wird gern bemüht. Im
Fachhandel die kostenlose Beratung nehmen und im Discount einkaufen. Wenn die kostenlos bereit gestellten Informationen genutzt werden, dann kann
jeder Käufer diese Informationen nutzen, sich informieren und bei dem Anbieter kaufen, der das beste Gesamtpaket anbietet. Und das ist bei
Immobilien regelmäßig der Verkäufer, denn dieser kann den manchmal so wichtigen Nachlass gewähren, den wir brauchen, um erfolgreich einzukaufen.
Makler würden diese Diskussion sofort beenden, wenn die Makler sich von Ihrem Auftraggeber bezahlen lassen und der Erwerb
für den Kunden Provisionsfrei ist. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt oder bestellt, sollte auch die Rechnung bezahlen, wenn der erteilte
Auftrag erfolgreich abgewickelt wird. Immer wieder wundern sich Dienstleistungsunternehmen, daß Rechnungen nicht oder ohne Vergnügen und nach
langen Vollstreckungen bezahlt werden. Dies ist sehr oft ein Indiz für eine unterdurchschnittliche, unbrauchbare Leistung, die vom Käufer als
wertlos empfunden wird.
Auf ein Wort: Schicken Sie mir bitte kein Gold, auch wenn diese Tips für Sie Gold wert sind. Es ist mein Geschenk für
Sie. Empfehlen Sie meine Dienstleistung Ihren Freunden und Bekannten. Ein Einkaufsprofi verdient immer mehr als er kostet. Das wissen Sie doch?