Steuern sparen mit ImmobilienTeil 2/3: Reine Steuersparmodelle verlieren zunehmend an Bedeutung
Natürlich spielen bei der selbst genutzten Immobilie neben steuerlichen Faktoren vor allem auch persönliche Gründe eine gewichtige Rolle. Somit
treten steuerliche Gründe in den Hintergrund. Dennoch ist es vor dem Kauf von Immobilien sinnvoll, sich hinreichend zu informieren. Es gibt sogar
Fälle, in denen Immobilien gezielt erworben werden, um damit Steuern sparen zu können. In der Regel handelt es sich hierbei um vermietete
Eigentumswohnungen. Wichtig ist bei der Auswahl einer solchen Eigentumswohnung die Rentabilität. Neben dem Faktor „Steuerersparnis“ ist es sehr
wichtig, daß das Objekt rentabel vermietet werden kann. „Eine Wohnung, die nur Verluste schreibt, ist meist auch nicht zum Steuersparen geeignet“,
weiß Barnbrook. „Die Steuerersparnis sollte als zusätzlicher Vorteil einer Immobilienanlage gesehen werden.“ Will man eine Eigentumswohnung
steuerlich geltend machen, ist es oft notwendig, langfristige Mietverträge abzuschließen. Ein Steuervorteil kann also nur mit solider Vermietung
einhergehen. Ebenfalls sind die sogenannten Steuerstundungsmodelle mittlerweile nicht mehr geeignet, Steuern zu sparen, da sie vom Finanzamt nicht
länger zur Verrechnung mit positiven Einkünften aus anderen Quellen akzeptiert werden. Immobilieninvestments, die lediglich auf Verluste abzielen
sind also nicht zu empfehlen. Der Trend in der Steuergesetzgebung geht eindeutig in Richtung der rentablen Anlagen. Reine Steuersparmodelle sind
nicht mehr zeitgemäß.
Spekulationssteuer vermeidenWird eine Immobilie verkauft, können weitere steuerliche Belastungen entstehen. Innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks fällt Spekulationssteuer an. Versteuert wird der mögliche Gewinn aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis inklusive Abschreibungen und Kosten die im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf stehen. Bei selbstgenutzten Immobilien fällt jedoch, entgegen der landläufigen Meinung vieler, auch innerhalb von zehn Jahren keine Spekulationssteuer an. Mindestvoraussetzung für diese Ausnahme ist, daß das Objekt im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Sofern absehbar ist, daß eine Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft werden muß, kann es sich daher lohnen, selbst einzuziehen. Wird eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist vererbt oder verschenkt, wird die Zeit in der der Vorgänger das Objekt sein Eigen nannte, steuerlich berücksichtigt und angerechnet. Auch nach einer Erbschaft oder Schenkung kann ein Haus noch immer der Spekulationsfrist unterliegen.ArtikelreiheArtikelinformationen:
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ArtikelreiheVerwandte Themen:ImmobilientutorServiceAngeboteÜber den ExpertenCornelia BarnbrookDipl. Kfm. Steuerberaterin
Ich bin Steuerberaterin aus Leidenschaft. Ich habe Spaß daran, für meine Mandanten den besten Weg durch das steuergesetzliche Dickicht zu
schlagen und genieße es, Steuerstrategien auszutüfteln und an komplizierten Einsprüchen zu basteln. Die Arbeit mit und für meine Mandanten
motiviert mich dabei jeden Tag aufs Neue.
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