Immobilienerwerb über Zwangsversteigerungen
Teil 3/3: Tips und Hinweise
Allgemeine Tips, um Wagnisse einer Zwangsversteigerung einzugrenzen
- Da es für zwangsversteigerte Objekte weder Gewährleistungen gibt noch Haftungen für Mängel übernommen werden, ist es ratsam, die Immobilie
mit einem Experten mindestens zweimal zu besichtigen. Das zweite mal kurz vor dem Versteigerungstermin, weil einige Zeit vergehen kann, bis ein
Haus endgültig versteigert wird. Zwischenzeitlich könnte der Verkehrswert nicht mehr aktuell sein oder es haben sich Veränderungen ergeben.
- Es empfiehlt sich, vorab andere Zwangsversteigerungen zu besuchen, um einen persönlichen Eindruck darüber zu erhalten, wie Versteigerungen
ablaufen.
- Da Sie keinen Anspruch darauf haben, daß Ihnen der Eigentümer oder Mieter der zu versteigernden Immobilie Zutritt gewährt, bleibt nur das
Verkehrswertgutachten des Amtsgerichtes, um sich ausführlich über den Zustand der Immobilie zu informieren. Deshalb führt kein Weg daran vorbei,
das Verkehrswertgutachten sehr aufmerksam durchzuarbeiten, um nichts zu übersehen, was für die eigene Entscheidung und insbesondere das maximale
Höchstgebot relevant sein könnte.
- Wer umbauen möchte, sollte vorher das Stadtplanungsamt konsultieren und auf jeden Fall das Grundbuch in Ruhe einsehen. Das Grundbuch gibt
Auskunft über mögliche Dauerwohnansprüche, Wegerechte, Belastungen und anderen Hypotheken, die zu berücksichtigen sind.
- Wird eine Eigentumswohnung ersteigert, ist die vorherige Einsicht in die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Protokolle der
Eigentümergemeinschaft zu empfehlen. Ein Gespräch mit dem Verwalter klärt auf, wie hoch Wohngeld und Instandhaltungsrücklagen sind und inwieweit
in nächster Zeit größere Reparaturen anstehen.
- Die zwangsversteigerte Immobilie sollte möglichst günstig erworben werden, weil vorher niemand bis ins allerletzte Detail einschätzen kann,
welche Kosten im Nachhinein hinzukommen. Diese Wagnisse sollten durch einen niedrigen Preis ausgeglichen werden.
- In der Bietstunde sollte unbedingt am maximalen Höchstgebot festgehalten werden. Schließlich wurde dieses Höchstgebot mit aller Vorsicht und
unter Berücksichtigung der entscheidungsrelevanten Fakten ermittelt. Gegebenenfalls sollten Sie den anderen Bietern den Vortritt lassen.
- Bei Unklarheiten zum geringsten Gebot oder den Versteigerungsbedingungen im Rahmen der Bietstunde wenden Sie sich an den Rechtspfleger.
- Sichern Sie vor der Zwangsversteigerung die Finanzierung ab.
- Bedenken Sie auch, daß Sie mit der Erteilung des Zuschlags Eigentümer werden. Das zählt als Vertragsabschluß. Ein Rücktrittsrecht besteht
nicht und Reklamationen im Nachhinein werden nicht anerkannt.
- Berücksichtigen Sie, daß sich nicht alle, deren Immobilie versteigert wurde und die noch darin wohnen, den Umständen entsprechend einsichtig
und kooperativ verhalten. Manchmal müssen Sie auch hier zu Rechtsmitteln greifen.
- Bei speziellen Fragen und Problemen vor der Zwangsversteigerung unbedingt sollten Sie einen Anwalt oder Immobilienexperten konsultieren, denn
lohnende und günstige Immobilien aus Zwangsversteigerungen sind nur dann zu identifizieren, wenn Sie vorher über die entsprechenden Informationen
verfügen. Anderenfalls stehen auch hier die Wagnisse und Risiken in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den gesetzten Erwartungen.
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Über den Autor
Jürgen Rentner
Dipl. Ingenieur für Hochbau
Die Immobilientrends des beginnenden 21. Jahrhunderts zu erfassen, die dahinterliegende Dynamik zu begreifen und die Ereignisse in Frage stellen,
d. h. das Eigenleben der immer komplexer werdenden Immobilienwirtschaft zu ergründen, darin, so meine ich, besteht die Zielsetzung im Rahmen
meiner Aktivitäten für den Immobilientutor. Auf das Sie in einer zum Teil unüberschaubaren Immobilienwelt wieder die Übersicht gewinnen.
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