Immobilienerwerb über ZwangsversteigerungenTeil 1/3: Was ist ein Zwangsversteigerungsverfahren?
Die Anzahl der Zwangsversteigerungen ist in den letzten Jahren zwar leicht zurückgegangen, bewegt sich aber mit ca. 88.000 im Jahr 2008 (Quelle:
Jahresbericht Zwangsversteigerungen 2008 der Argetra GmbH) weiterhin auf hohem
Niveau. Von alten Villen bis hin zu Neubauten ist alles zu erwerben.
Die anhaltende Finanz- und Wirtschaftskrise verschlechterte die wirtschaftliche Lage vieler Bürger spürbar. Hinzu kommen
steigende Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Scheidungen. Angesichts dieser Tendenzen wird in nächster Zeit die Zwangsversteigerungen eher zunehmen.
Zwangsversteigerungen sind für die Eigentümer immer bitter. Für Ersteigerer stellen sie dagegen eine gute Möglichkeit
dar, günstig Immobilien zu erwerben, da die durchschnittlichen Zuschlagswerte meist deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegen.
Neben der herkömmlichen Zwangsversteigerung gibt es noch die Teilungsversteigerung. Diese wird durchgeführt, wenn Erben
oder Eheleute sich im Streit befinden.
Was ist ein Zwangsversteigerungsverfahren?Immobilien werden in aller Regel immer dann zwangsversteigert, wenn Eigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Zwangsversteigerungen sind Vollstreckungsverfahren, die von den Gläubigern beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Von Amts wegen kann eine Zwangsversteigerung nicht angeordnet werden. Der Antragsteller muß in seinem Antrag die Parteien, das Grundstück sowie seine Forderungen darlegen. Ein vom Gericht eingesetzter Rechtspfleger prüft und entscheidet dann über diesen Antrag. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsversteigerung vor, wird der Rechtspfleger darüber einen Beschluß erstellen und diesen den Schuldnern und Gläubigern zukommen lassen. Durch den Beschluß wird das Grundstück beschlagnahmt. Gleichzeitig wird die Anordnung der Zwangsversteigerung im Grundbuch vermerkt. Bis zur gelungenen Versteigerung läuft parallel zum Zwangsversteigerungsverfahren auch das Zwangsverwaltungsverfahren. Im Rahmen der Zwangsverwaltung wird dem Schuldner die Verwaltung und Nutzung der Immobilie entzogen. Sämtliche Einnahmen überwacht und verbucht ein ebenfalls eingesetzter Verwalter. Der Schuldner kann die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens beantragen sobald er Möglichkeiten sieht, die Forderungen der Gläubiger binnen 6 Monate auszugleichen oder wenn durch die Versteigerung eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Über einen solchen Antrag entscheidet der Rechtspfleger unter Abwägung der Vorträge der Parteien. Die Versteigerung ist ein öffentliches Verfahren und wird im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung geregelt. Wer mitbieten möchte, muß das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne des BGB geschäftsfähig sein.Wo werden Immobilien versteigert und wer gibt dies bekannt?Zwangsversteigerungen finden in der Regel im Sitzungssaal des zuständigen Amtsgerichtes oder einem anderen Amtsraum statt. Die Termine von Versteigerungen werden von den Gerichten ca. 6 bis 8 Wochen vorher festgelegt. Bei folgenden Auskunftsstellen können Sie sich diesbezüglich informieren:
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ArtikelreiheVerwandte Themen:ImmobilientutorServiceAngeboteÜber den AutorJürgen RentnerDipl. Ingenieur für Hochbau
Die Immobilientrends des beginnenden 21. Jahrhunderts zu erfassen, die dahinterliegende Dynamik zu begreifen und die Ereignisse in Frage stellen,
d. h. das Eigenleben der immer komplexer werdenden Immobilienwirtschaft zu ergründen, darin, so meine ich, besteht die Zielsetzung im Rahmen
meiner Aktivitäten für den Immobilientutor. Auf das Sie in einer zum Teil unüberschaubaren Immobilienwelt wieder die Übersicht gewinnen.
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