Versammlung der Eigentümergemeinschaft
Schon bevor man sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, sollte man sich - nicht nur wenn man in der eigenen Immobilie auch wohnen will -
Gedanken über seine Nachbarn machen. Grundlegend kann man von zweierlei idealtypischen Szenarien ausgehen:
- eine bestehende Wohnanlage mit bereits veräußerten Wohnungen,
- eine neue Wohnanlage, d. h. ein Großteil der Wohnungen ist Eigentum einer Gesellschaft.
Szenario A bietet die Chance, seine Nachbarn bereits vor einer Kaufentscheidung unter die Lupe nehmen zu können. Bedeutend hierbei ist der
Mieteranteil. Ist ein Großteil der Wohnungen vermietet, kann man unterstellen, daß die Mieter ein geringeres Interesse daran haben, Renovierungen
und Verschönerungen am Haus vorzunehmen, bzw. diese über eine höhere Miete zu finanzieren. Eigentümer, die auch in ihrer Wohnung leben, zeigen
zumeist ein größeres Interesse daran, die Immobilie zu pflegen und eine nachhaltige Wertentwicklung zu erzielen.
Szenario B dagegen, gibt keinen Aufschluß über die Zusammensetzung der Bewohner des Hauses. Allenfalls besteht die
Möglichkeit, den Träger der Wohnungen zu befragen und zu versuchen, auf diesem Weg Informationen über seine zukünftigen Nachbarn zu erfahren.
Wozu eine Eigentümergemeinschaft?
Die Eigentümergemeinschaft regelt alle Belange die das so genannte Gemeinschaftseigentum betreffen. Dies sind alle Bereiche, die sich nicht
innerhalb der Eigentumswohnung befinden, bzw. Allgemeingut darstellen. Dies ist z. B. die Fassade, das Treppenhaus, oder der gemeinsame
Garten. Innerhalb der Eigentumswohnung jedoch, darf man jegliche Renovierungen und Verschönerungen vornehmen. Es müssen beispielsweise Änderungen
der Fassade durch die Eigentümerversammlung behandelt werden, so gelten bereits Umbauten am eigenen Balkon als zustimmungspflichtig. Renovierungen
am Gemeinschaftseigentum werden per Mehrheitsbeschluß beschlossen. Diese Entscheidung ist für alle Eigentümer bindend. Befinden sich weniger
solvente Eigentümer im Haus, können möglicherweise notwendige Reparaturen verzögert werden. Aus diesem Grund sollte man sich über seine Nachbarn
informieren. Verzögerte Reparaturen können sich negativ auf den Wert der Immobilie auswirken und die Bausubstanz nachhaltig schädigen.
Der Gesetzgeber sieht für notwendige Reparaturen jedoch Rücklagen vor, die jeder Eigentümer leisten muß und über die die
Eigentümergesellschaft verfügen kann. Somit wird das Risiko verzögerter Reparaturen abgemildert. Vor dem Kauf einer Immobilie ist es zudem ratsam,
sich von der Hausverwaltung den aktuellen Stand des Rücklagenkontos mitteilen zu lassen. So erhält man Informationen über die zur Verfügung
stehenden Mittel und kann eventuell Rückschlüsse über die finanziellen Verhältnisse der anderen Eigentümer ziehen. Verkauft ein Eigentümer seine
Wohnung, verbleiben die eingezahlten Rücklagen auf dem Konto der Eigentümergemeinschaft. Es gibt keine Rückzahlung der erbrachten Leistungen.
Ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Eigentümergesellschaft ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Wie auch bei
Mietverhältnissen, ist vor allem in punkto Lärm und Ordnung auf die anderen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn
ist stets eine gute Basis für konstruktive Gespräche auf der Eigentümerversammlung und steigert zudem die tägliche Lebensqualität.