In Zeiten des stetigen Anstiegs der Energiepreise sind Klimaschutz und Energieeinsparungen ein wichtiger Faktor im Bewußtsein der Menschen. Oft ist
das aber auch der Grund für manches werbewirksame „Energieeinsparangebot“ der Bauträger und Hausanbieter, die naturgemäß verkaufen müssen, um
Gewinne zu erwirtschaften.
Es werden Systemangebote gemacht mit Slogans wie „Wärmepumpe inklusive“, „Aktionsangebot Wärmepumpe“, „Ergänzungsangebot
Solaranlage“, „60 % oder mehr bei den Betriebskosten sparen mit Heizung auf Basis regenerativer Energie“ und viele andere mehr. Aber was ist
dran an den Angeboten und Versprechungen?
Grundlagen bei Energieeinsparungen
Jedes Gebäude hat einen individuellen Heizwärmebedarf. Dieser ist abhängig von der Außenhülle des Hauses, dem Wandaufbau, Fenstern und Türen,
Luftdichtigkeit sowie Bauart und Geometrie. Der sich ergebende Heizwärmebedarf wird rechnerisch ermittelt und muß mit dem Heizungssystem erzeugt
werden. Je kleiner also der Heizwärmebedarf, umso so kleiner ist die einzusetzende Heizenergie. Von mir stammt auch der Ausspruch: „Energie, die
nicht benötigt wird, sollte nicht bezahlt werden.“
Den Verbraucher interessiert letztlich der absolute Energieverbrauch. Unter Energieeinsparung versteht der Verbraucher
vorwiegend eine Reduzierung der jährlichen Kosten für die Heizung. Durch diese Intention des Verbrauchers, und unsere Kunden haben uns dies bisher
immer bestätigt, haben Hausbau- und Bauunternehmer die Aufgabe, den absoluten Verbrauch so zu minimieren, daß eine Refinanzierung möglich ist.
Refinanzierung bedeutet in diesem Zusammenhang, daß eine Mehrinvestition in eine bessere Dämmung und in eine
energieeffiziente Heizungstechnik sich nach einem angemessenen Abschreibungszeitraum refinanziert haben muß. Dieser Zeitraum sollte in der Regel
nicht mehr als 15 Jahre betragen. Allerdings ist dies bei den meisten Systemen nicht möglich ist. Deshalb werden vom Bund und den Ländern häufig
günstige Kredite oder Zuschüsse gewährt. Wird mit den Fördermitteln eine Refinanzierung möglich, kann das System guten Gewissens eingesetzt werden.
Die sinnvolle Kombination von Anlagentechnik und Gebäudehülle ist das Ergebnis der individuellen Refinanzierungsrechnung.
Der Gebäudeenergieberater muß dem Kunden anhand von Variantenrechnungen eine Lösung vorschlagen, die sich refinanziert. Die Refinanzierung kann in
diesem Zusammenhang nicht davon abhängig gemacht werden, daß die Energiepreise jedes Jahr um mindestens 3 % steigen, sondern die
Refinanzierung muß mit den jetzt geltenden Energiepreisen möglich sein. Spekulationen auf steigende Energiepreise sind genau so unseriös, wie
angenommene Mietsteigerungen, um den Nachweis zu führen, daß ein Einfamilienhaus eine wertvolle Kapitalanlage ist.
Transparente Angebote einfordern
Energiesparangebote müssen zudem transparent gestaltet werden. Kunden brauchen Angebote, die passen. Sie sollten sich nicht von der manchmal
irreführenden Werbung der Anbieter verleiten lassen. Energieberater und Anbieter von Energiespartechnik sind leider oft zu sehr mit sich selbst und
ihrer Technik beschäftigt und ignorieren teilweise die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden. Das ist eine der Ursachen, warum immer wieder Angebote
unterbreitet werden, die die Kunden nicht verstehen.
Denken Sie daran: Hersteller und Anbieter wollen verkaufen. Wie sinnvoll und effizient eine Umrüstung ist, sollte aber in
den meisten Fällen individuell geprüft werden.
Erst wenn man weiß, was die Kunden erwarten und welche Prioritäten sie setzen, läßt sich auch ein transparentes und
nachvollziehbares Angebot erstellen. Weil dies allzu oft vernachläßigt wird, nenne ich hier die drei goldenen Verbraucher-Regeln für die Prüfung
und den Vergleich von Energiesparangeboten.
- Wenn das Angebot unverständlich und technisch ist, ohne daß ein klar erkennbarer Kundennutzen genannt wird (z. B. eine garantierte
jährliche Einsparung in kWh), sollte der Interssent in der Vertragsverhandlung diese Garantien verlangen.
- Wenn der Anbieter Pauschalpreise genannt hat, ohne daß die Leistung umfassend, klar und ausreichend beschrieben ist, sollte der Interessent
in der Vertragsverhandlung die Offenlegung der Einheitspreise und die Konkretisierung der Angebote verlangen.
- Wenn der Anbieter ein detailliertes, klar strukturiertes und umfassendes Angebot vorgelegt hat, sollte der Intressent einen Festpreis
verlangen.
Besonders Anbieter, die nicht zu den Branchenbesten gehören, verstecken in ihren Angeboten gern Gebühren und zusätzliche Leistungen. In den
Vertragsverhandlungen sollten die Kunden aber darauf bestehen, daß der Verkäufer unklare Formulierungen präzisiert und Eventualpositionen an einen
Festpreis bindet.
Bis alle Anbieter gelernt haben, paßgenaue und transparente Angebote in der Sprache der Kunden zu erstellen, müssen die
Kunden dies immer wieder konsequent einfordern. Nur so kann letztlich die Vergleichbarkeit von Angeboten zum Vorteil der Kunden sichergestellt
werden.