Vermeidung von Bauschäden und BaumängelnTeil 2/2: So lassen sich kostspielige Baumängel vermeiden
Der Bauunternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn diese objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere, wenn der Aufwand in
einem kraßen Mißverhältnis zum möglichen Erfolg steht. Unmöglich ist die Mängelbeseitigung dann, wenn sie aus bautechnischen Gründen nicht
durchgeführt werden kann. Die Mängelbeseitigung ist unzumutbar wenn zum Beispiel der Anstrich eines Hauses farblich geringfügig anders ausgefallen
ist, als der Bauherr vertraglich bestellt hat. Sollte der Bauunternehmer die Mängelbeseitigung zulässig verweigern, hat der Bauherr das Recht auf
Wertminderung und damit auf Minderung eines angemessenen Teiles der vereinbarten Vergütung.
Der Bauherr hat die Wahl zwischen Nachbesserung oder GewährleistungDer Bauherr kann wählen, ob er vom Bauunternehmer Nachbesserung oder Gewährleistung verlangt. Die Gewährleistungsansprüche des BGB, zwischen denen der Bauherr wiederum wählen kann, sind Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Alle Gewährleistungsansprüche haben zur Voraussetzung, daß
Wie können Baumängel und Bauschäden vermieden werden?Der Einsatz eines Bausachverständigen als sogenannter Bauherrenvertreter ist für den unkundigen Bauherrn auf jeden Fall zu empfehlen. Der Bausachverständige vertritt die Interessen des Bauherrn schon in der Planungsphase und er überwacht als Bauherrenvertreter die Ausführung sämtlicher Bauarbeiten. Als Fachmann hat der Sachverständige die Möglichkeiten die qualitäts- und fachgerechte Ausführung der fortschreitenden Arbeiten genau zu prüfen und kann so eventuelle Mängel in der Bauausführung rechtzeitig erkennen. Im Zuge dieser Mängelfeststellungen wird der Fachmann dem Bauherrn umgehend Lösungsvorschläge unterbreiten, wie in optimaler Art und Weise diese Mängel beseitigt werden sollten, ohne daß es hierbei zu unnötigen Terminverschiebungen oder gar Kostenerhöhungen kommt. Der Bauherr hat dadurch die Gewißheit, daß seine Interessen und Rechte gegenüber dem Architekten, der Baufirma und den Fachfirmen gut vertreten sind. So wird das Risiko des Bauherrn überschaubar gehalten und letztendlich sorgt der Vertreter des Bauherrn dafür, daß dieser genau das erhält, was er bestellt und auch bezahlt hat.ArtikelreiheArtikelinformationen:
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ArtikelreiheVerwandte Themen:ImmobilientutorServiceAngeboteÜber den AutorJürgen RentnerDipl. Ingenieur für Hochbau
Die Immobilientrends des beginnenden 21. Jahrhunderts zu erfassen, die dahinterliegende Dynamik zu begreifen und die Ereignisse in Frage stellen,
d. h. das Eigenleben der immer komplexer werdenden Immobilienwirtschaft zu ergründen, darin, so meine ich, besteht die Zielsetzung im Rahmen
meiner Aktivitäten für den Immobilientutor. Auf das Sie in einer zum Teil unüberschaubaren Immobilienwelt wieder die Übersicht gewinnen.
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