Typisches Leistungsbild der Projektsteuerung
Teil 2/2: Erläuterungen zur Zusammenarbeit von Bauherr und Projektsteuerer
Die vom Bauherrn zu erfüllenden Aufgaben sind grundsätzlich in die zwei nachfolgend beschriebenen Funktionsbereiche einzuteilen.
1. Nichtdelegierbare Bauherrenfunktionen
- Setzen der obersten Projektziele (inhaltlich, kostenbezogen, terminlich)
- Bereitstellung der Projektfinanzierung
- Kontrolle der Zielerreichung und Abnahme des Objektes gemäß § 640 BGB
- Beauftragung und Bevollmächtigung eines Projektsteuerers in der Weise, daß dieser in der Lage ist, rechtlich korrekt all das für ihn
durchzuführen oder durchführen zu lassen, was der Bauherr, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst wahrnehmen kann oder will.
- Genehmigung von Vertragsänderungen (bezüglich Organisation, Qualitäten, Koste, Termine)
2. Delegierbare Bauherrenfunktionen
(Bitte berücksichtigen Sie auch die in Teil 1 genannten Leistungsphasen und Leistungsbereiche der Projektsteuerung.)
- Festlegung der für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Projektorganisation und Vorgabe der hierbei zu berücksichtigenden und
einzuhaltenden Soll-Daten für Qualität und Quantität, Kosten und Finanzmittel und für Termine und Kapazitäten sowohl in der Planungs als auch in
der Ausführungsphase in Abstimmung mit dem Bauherrn.
- Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Projektorganisation und Soll-Daten durch Durchführung eines Soll-Ist Vergleiches zwischen diesen und
den aufzustellenden Ist-Daten und, bei Feststellung von Abweichungen, Vorschlagen und Koordinieren von entsprechenden Anpassungsmaßnahmen in
Abstimmung mit dem Bauherrn.
Werden diese Bauherrenfunktionen gemäß Leistungsbild der Projektsteuerung an den Projektsteuerer delegiert, wird der Bauherr weder fehlenden
Informationsbedarf haben noch unter ständigem Entscheidungszwang stehen. Maßgebend hierfür ist der Detaillierungsgrad, bis zu dem der Bauherr
fachkundig und zeitlich in der Lage ist, seine Bauherrenaufgaben ohne Projektsteuerung wahrzunehmen.
Notwendigkeit der Beziehung zwischen der Projektsteuerung und der Objektüberwachung für eine erfolgreiche Projektsteuerung
Die Objektüberwachung findet erst in der Bauausführungsphase statt. Der Objektüberwacher wird, wie alle anderen Leistungsträger, vom
Projektsteuerer in Abstimmung mit dem Bauherrn eingesetzt und sein Leistungsbild genau festgelegt. Der Objektüberwacher hat daher mit den
delegierbaren Bauherrenfunktionen nichts zu tun.
Bei der im typischen Leistungsbild der Projektsteuerung erwähnten Kontrollaufnahme, als Aufgabe des Projektsteuerers,
liefert der Objektüberwacher die Ist-Daten für den Soll-Ist Vergleich, da die Kontrolle und Koordinierung der ausführenden Firmen nicht zu den
Aufgaben des Projektsteuerers gehören. Ergibt dieser durch den Projektsteuerer durchzuführende Soll-Ist Vergleich Abweichungen, legt der
Projektsteuerer in Abstimmung mit dem Bauherrn die erforderlichen korrektiven Anpassungsmaßnahmen fest, teilt diese alle Projektbeteiligten
einschließlich des Objektüberwachers mit und koordiniert sie.
Vorteile und Nutzen beim Einsatz der Projektsteuerung gemäß typischem Leistungsbild
- Vertretung des Bauherrn gegenüber allen Projektbeteiligten bei Wahrung seiner Interessen.
- Frühzeitiges Erkennen und Vermeiden von Fehlentwicklungen. Ermittlung von Ursachen und möglichen Auswirkungen bei allen Abweichungen von den
geplanten Projektzielen (Soll-Vorgaben).
- Architekten, Baufirmen und Objektüberwacher überwachen einerseits ihre Leistungen selbst und werden andererseits durch den sach- und
fachkundigen Projektsteuerer als Vertreter des Bauherrn auf Einhaltung der Verträge wie dargelegt kontrolliert.
- Durch die Schaffung der oben erwähnten Voraussetzungen für den Projekterfolg wird eine höchstmögliche Sicherheit für das Erreichen der
geplanten Projektziele (Soll-Vorgaben) erreicht.
- Befreiung des Bauherrn von allen Kosten- und Terminunsicherheiten.
- Dem Honoraraufwand für den Projektsteuerer steht ein beachtlicher geldwerter Vorteil des Bauherrn gegenüber (Kosten/Nutzen-Effekt). Der
Honoraraufwand beträgt nur ein Teil des zu erwirtschaftenden geldwerten Vorteil.
Artikelreihe
|
Artikelreihe
Verwandte Themen:
Immobilientutor
Service
Angebote
Über den Autor
Jürgen Rentner
Dipl. Ingenieur für Hochbau
Die Immobilientrends des beginnenden 21. Jahrhunderts zu erfassen, die dahinterliegende Dynamik zu begreifen und die Ereignisse in Frage stellen,
d. h. das Eigenleben der immer komplexer werdenden Immobilienwirtschaft zu ergründen, darin, so meine ich, besteht die Zielsetzung im Rahmen
meiner Aktivitäten für den Immobilientutor. Auf das Sie in einer zum Teil unüberschaubaren Immobilienwelt wieder die Übersicht gewinnen.
mehr über Jürgen Rentner Jürgen Rentner
kontaktieren
|