Das Bundeskabinett stimmt am 03.03.2010 einer neuen Einspeisevergütung für Solarstrom zu, die ab Juli 2010 in Kraft tritt. Trotz sinkender
Einspeisevergütungen soll der Ausbau der Solarenergie jedoch nicht gefährdet werden.
Überblick der Änderungen
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Einspeisevergütung für Eigenverbrauch steigt
Ausschließlich beim Eigenverbrauch des Solarstroms von Dachanlagen erhöht sich die Förderung von 3,5 auf 8 Cent je Kilowattstunde Strom. Da
parallel hierzu die Vergütungssätze für die Einspeisung ins Stromnetz sinken, ist es für die Betreiber von Photovoltaikanlagen sinnvoll,
möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. Die Erhöhung ist bis Ende 2011 begrenzt. Im Jahre 2012 ist vorgesehen, mit der großen Reform des
EEG-Gesetzes entsprechende Anschlußregelungen zu finden.
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Einspeisevergütung ins Netz sinkt
Die Einspeisevergütung ins Netz wurde zu Beginn des Jahres 2010 um 9 % Prozent gekürzt. Ab dem Juli 2010 wird die Einspeisevergütung um
weitere 16 % abgesenkt, wodurch ein Kürzung von insgesamt 25 % entsteht. Für die nächsten Jahre soll es bei den regulären jährlichen
Absenkungen der Einspeisevergütung von 9 % bleiben.
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Förderung von Solaranlagen auf Äckern wurde gestrichen
Solaranlagen auf Äckern werden ab Juli 2010 nicht mehr gefördert. Als Ausnahmen gelten Anlagen, die bis 2010 genehmigt wurden und bis 2011 ans
Netz gehen. Stattdessen werden Photovoltaikanlagen in Gewerbegebieten zugelassen.
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Bestehende Anlagen nicht betroffen
Von den geplanten Kürzungen sind bereits bestehende Anlagen nicht betroffen, sondern nur die Anlagen, die nach Inkrafttreten der Änderungen in
Betrieb genommen werden.
Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
Die sogenannten „Degressions- und Vergütungssätze“ für Solaranlagen werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
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Vergütung der Anlage nach …
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Degressionssatz
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Vergütungssatz für das Jahr 2010
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§ 32 EEG
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11 Prozent
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28,43 Cent pro Kilowattstunde
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§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG
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9 Prozent
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39,14 Cent pro Kilowattstunde
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§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG
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9 Prozent
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37,23 Cent pro Kilowattstunde
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§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG
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11 Prozent
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35,23 Cent pro Kilowattstunde
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§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG
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11 Prozent
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29,37 Cent pro Kilowattstunde
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§ 33 Abs. 2 EEG
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9 Prozent
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22,76 Cent pro Kilowattstunde
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Weitere Details sind auf der Seite
Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen der Bundesnetzagentur nachzulesen.
Sonst bleibt alles beim alten
Am 1. April 2000 wurde das ursprüngliche Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) verabschiedet. Dieses Gesetz dient dem Klima- und Umweltschutz und
regelt die Einspeisevergütung, die ein Betreiber aus der Stromerzeugung mit regenerativen Energien wie der Sonne, dem Wind oder dem Wasser erhält.
Die Betreiber von Solaranlagen erhalten demnach eine Einspeisevergütung für jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) Strom vom
zuständigen Energieversorger. Diese Vergütungssätze sind für 20 Jahre, ab dem Tag der Inbetriebnahme der Anlage gerechnet, festgeschrieben. Auch
nach der Senkung der Einspeisevergüntung im Juli 2010 wird der ins öffentliche Netz eingespeiste Solar-Strom immer noch mit einem höheren Betrag
vergütet als Verbraucher selbst für Strom bezahlen müssen.
Photovoltaikanlagen können darüber hinaus steuerliche Vorteile bringen. Zur Finanzierung einer Anlage gibt es weitere
Förderprogramme. Informationen dazu erhalten Sie auch auf den
Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.