Welche Unterlagen müssen bei der Finanzierung eines selbst genutzten Objektes vorliegen und was muß beachtet werden?
Diverse Umfragen ergeben immer wieder, daß trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Wunsch nach dem eigenen Haus oder der eigenen
Wohnung unvermindert groß ist. Doch in vielen Fällen scheitert die Erfüllung eines solchen Wunsches entweder an dem geeigneten Objekt, weil
persönliche Vorgaben wie Lage oder Größe des Objektes nicht gegeben sind, oder an den fehlenden Finanzierungsvoraussetzungen, weil das Objekt zu
teuer ist.
Im Folgenden soll versucht werden, einen allgemein verständlichen Überblick über die zu beachtenden und notwendigen
Unterlagen zu geben, die Voraussetzung für eine Bankfinanzierung sind. Dabei erhebt der Artikel nicht den Anspruch, alle Varianten einer
Finanzierung und die hierfür notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen zu beschreiben.
Für die Darstellung einer möglichen Finanzierung ist aus systematischen Gründen zu unterscheiden, ob es sich um einen
Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt. Neben dieser Differenzierung ist es für die Frage der Finanzierung und den dafür notwendigen Unterlagen
auch wichtig zu wissen, ob es sich bei dem Käufer, um einen Angestellten oder um einen Selbständigen handelt.
In der ersten Variante unterstellen wir, daß ein Grundstück gekauft und mit einem geplanten Haus bebaut werden soll. Beim
Kauf des Grundstückes sollten schon klare Vorstellungen über die Größe und vor allem über die Außenmaße des Hauses und Anbauten wie Garage
vorliegen.Für jedes Grundstück ist ein bestimmtes Maß an Bebauung festgelegt. Dieses Maß ist in Berlin beim Stadtplanungsamt zu erfragen. In
Siedlungen mit der Bebauung von Einfamlienhäusern kann üblicherweise ein Maß von GRZ 0,2 und GFZ 0,4 erwartet werden.
Was sind GRZ und GFZ?Die GRZ gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche eines Gebäudes je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Berechnet wird die zulässige Grundfläche des Gebäudes wie folgt: Grundstücksgröße x GRZ = zulässige Grundfläche des GebäudesZahlenbeispiel: Grundstücksgröße 500 m² x 0,2 = 100 m² zulässige Grundfläche des Gebäudes. Die GFZ gibt an, wieviel Quadratmeter Gesamtgeschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Berechnet wird die zulässige Geschoßfläche wie folgt: Grundstücksgröße x GFZ = zulässige Gesamtgeschoßfläche des Gebäudes Zahlenbeispiel: Grundstücksgröße 500 m² x 0,4 = 200 m² zulässige Gesamtgeschoßfläche des Gebäudes. Notwendige Unterlagen bei der ImmobilienfinanzierungIst das Grundstück mit der notwendigen Größe gefunden, geht es an die Finanzierung. Mit der Bank, die die Immobilienfinanzierung übernimmt, ist der Finanzierungsrahmen abzustimmen. Hierzu sind die persönlichen Unterlagen bei der Bank einzureichen. Auf Grundlage dieser Unterlagen teilt die Bank mit, in welcher Höhe sie maximal einen Kredit ausreichen werden. Dabei geht die Bank auch davon aus, daß ein Eigenkapitalanteil zur Finanzierung zur Verfügung steht. Je höher dieser Anteil ist, um so günstiger wird der Zinssatz für das Fremdkapital ausfallen können. An dieser Stelle muß nun unterschieden werden, wer einen Kredit beantragt. Ein Angestellter hat die folgenden Unterlagen der Bank vorzulegen:
Ermittlung des FinanzierungsbedarfsZum Abschluß soll beispielhaft eine Übersicht über die Zusammenstellung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfes gegeben werden. Objektkosten:
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Die Immobilientrends des beginnenden 21. Jahrhunderts zu erfassen, die dahinterliegende Dynamik zu begreifen und die Ereignisse in Frage stellen,
d. h. das Eigenleben der immer komplexer werdenden Immobilienwirtschaft zu ergründen, darin, so meine ich, besteht die Zielsetzung im Rahmen
meiner Aktivitäten für den Immobilientutor. Auf das Sie in einer zum Teil unüberschaubaren Immobilienwelt wieder die Übersicht gewinnen.
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