Der Arbeitsbereich der Terminplanung und -kontrolle teilt sich grob in zwei Bereiche auf:
- Planung und
- Ausführung.
Die Terminplanung während der Planungsphase (HOAI-Phasen 1 bis 7) ist die Aufgabe des Bauherren, die er an einen Projektsteuerer delegieren
kann. Während der Bauausführung wird diese Aufgabe von einem Architekten oder Fachplaner übernommen. Allerdings ist auch die Bauausführung durch
den Bauherrn terminlich zu planen, aber als Rahmenplan. An diesem Rahmenplan hat sich dann der Terminplan der Bauausführung zu orientieren.
Die Aufstellung und Überwachung von Terminplänen hat in Abgrenzung zu den Leistungen anderer Projektbeteiligter in den
verschiedenen Projektphasen zu erfolgen. Dabei ist die Erstellung und Umsetzung folgender Terminplanungen zweckmäßig und erforderlich:
- Rahmenterminplanung
- Terminplanung der Planung
- Terminplanung der Ausschreibung und Vergabe
Der Bauzeitenplan, der von der Objektüberwachung unter Mitwirkung der Fachplaner erstellt wird, wird von der Projektsteuerung abgefordert.
Hierbei ist der Abgleich auf Stimmigkeit mit den anderen Termindarstellungen selbstverständlich erforderlich.
Grundsätzlich müssen nach einem Terminplanungsschritt alle Beteiligten über ihre frühesten Termine informiert werden,
„mit der Bitte um Prüfung und Bestätigung“. Dies kann in Form von Terminlisten, Balkenplänen oder auch Auszügen von Balkenplänen erfolgen.
Ecktermine sind verbindlich vertraglich zu vereinbaren. Bei kritischen Vorgängen bzw. Projektbeteiligten besteht die
Möglichkeit der Vereinbarung von Vertragsstrafen.
Während der Planung und Ausführung sind regelmäßige Updates zu erarbeiten. Hierbei ist die Rückmeldung von Terminen
direkt an den Projektsteuerer erforderlich. Dieser hat die Daten nach der Rückmeldung zügig zu verarbeiten und die aktualisierten Angaben umgehend
an die Projektbeteiligten weiterzuleiten. Hierbei ist nach dem Prinzip der Hol- und Bringschuld zu verfahren.
Bei Planungsleistungen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, nicht nur den Ersteller einer Leistung nach der
Fertigstellung zu fragen, sondern auch den Empfänger nach deren Eingang und Qualität. Üblichen Ausreden wie "Ist unterwegs..", "..auf dem Postweg",
oder "..in der Pauserei" kann so entgegengewirkt werden.
Bei Ausführungsleistungen sind die Auftragnehmer darauf hinzuweisen, daß sie frühzeitig Bedenken bezüglich des
Terminplanes anmelden.
Falls trotz aller Vorkehrungen doch Terminverzüge enstehen sollten, ergeben sich folgende Handlungsansätze:
- Puffer nutzen
- Folgegewerke über Terminverschiebungen frühzeitig informieren
- Kapazitäten erhöhen, Arbeit beschleunigen
- Folgegewerke beschleunigen (Kosten an Verursacher weiterleiten)
- Vertragsklärungsgespräche führen (über die Objektüberwachung)
- Androhung von Schadenersatz und Vertragsstrafe
Die regelmäßige Erstellung von Terminberichten, die dem Bauherrn möglichst kurzfristig nach dem Stichtag vorliegen müssen, stellen eine
wichtige Entscheidungsgrundlage dar. In diesen Terminberichten sollten vorhandene Terminänderungen mit Ursachen und Auswirkungen dargelegt werden.
Aktualisierte Terminlisten und Terminpläne, Soll-Ist-Balkenpläne und aktualisierte Kapazitätendiagramme (Personaleinsatz,
Mittelbedarf) sind diesen Terminberichten beizufügen.
Inwieweit bei der Terminplanung der Einsatz der Netzplantechnik sinnvoll ist, muß im Einzelfall geklärt werden.
Nicht geklärt werden muß das Zusammenlegen von Kosten und Terminen, was zur Ermittlung des Mittelbedarfs führt. Die
gängigen Softwareprodukte für Terminplanung bieten die Möglichkeiten zur Generierung des Mittelbedarfs aus der Terminsituation heraus. Es sei aber
darauf hingewiesen, daß der Zahlungsverlauf von Aspekten wie Rechnungsstellung, Rechnungsprüfung oder anderen Aspekten beeinflußt wird, so daß auch
hier letztendlich der kritische Blick des fachkundigen Projektsteuerers erforderlich ist.
Der gesamte Enstehungsprozeß wird transparent
Aus unseren umfangreichen Projekterfahrungen läßt sich ableiten, daß eine konsequente Projektsteuerung zu einer unmittelbaren und erheblichen
Entlastung des Bauherrn führt.
Die Wahrnehmung seiner Interessen durch einen unabhängigen Baufachmann sorgt für aktuelle, eindeutige und nachvollziebare
Aussagen bei den Terminen und den Kosten.
Ganze Aufgabenpakete wie Vertragsgestaltungen oder Rechnungsprüfungen werden komplett durch eine externe Projektsteuerung
übernommen.
Darüber hinaus wird der gesamte Enstehungsprozeß von den ersten Planungsschritten bis hin zur Inbetriebnahme für den
Bauherrn transparenter und besser nachvollziehbar. Hierdurch wird eine optimierte Umsetzung der zu Beginn gemachten Zielvorgaben erreichet, nicht
zuletzt, weil Bauherrenentscheidungen konsequent und zeitnah gefällt werden.
Dieser Umstand kommt letztendlich nicht nur dem Bauprojekt zugute, sondern auch den beteiligten Architekten, Fachplanern
und Baufirmen.