Mit Kompetenz, Kreativität und Erfahrung zum perfekten ArchitektenhausTeil 3/4: Qualifikation des Architekten
Jeder von sich und seiner Arbeit überzeugte Architekt wir Ihnen nicht ohne Stolz aussagefähige Referenzen vorlegen. Referenzen, die belegen und
zeigen, vor welchen besonderen Herausforderungen er einmal stand und wie er diese zur Zufriedenheit seiner Bauherrn löste. Natürlich wird er es
nicht versäumen, Ihnen auch das eine oder andere geplante, wie auch fertig gestellte Architektenhaus zu zeigen.
Im Gespräch mit früheren Bauherrn des Architekten könnten dann ganz offen und zwanglos Fragen beantwortet werden. Wie
zufrieden sind Sie mit der Arbeit des Architekten gewesen? Wurden Termine und Kosten eingehalten? Fühlen Sie sich im neuen Heim wohl?
Gelangen Sie nach dem Gespräch mit dem Architekten und einem seiner früheren Bauherrn zu der Überzeugung, der Architekt
versteht Sie und ist in der Lage, Ihre Wünsche und Ideen umzusetzen, dann sind Sie einen großen Schritt weiter gekommen.
Nun muß nur noch der Vertrag mit dem Architekten verhandelt und abgeschlossen werden. Der Architekt wir Ihnen hierzu
einen Entwurf überlassen. Auch der Vertragsentwurf des Architekten ist ein Indiz dafür, inwieweit er über welche Qualifikationen verfügt.
Ein guter Architekt wird vorschlagen, alles schriftlich zu fixieren und sollte von sich aus auf folgende Vertragspunkte
besonderen Wert legen:
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ArtikelreiheVerwandte Themen:ImmobilientutorServiceAngeboteÜber den AutorJürgen RentnerDipl. Ingenieur für Hochbau
Die Immobilientrends des beginnenden 21. Jahrhunderts zu erfassen, die dahinterliegende Dynamik zu begreifen und die Ereignisse in Frage stellen,
d. h. das Eigenleben der immer komplexer werdenden Immobilienwirtschaft zu ergründen, darin, so meine ich, besteht die Zielsetzung im Rahmen
meiner Aktivitäten für den Immobilientutor. Auf das Sie in einer zum Teil unüberschaubaren Immobilienwelt wieder die Übersicht gewinnen.
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