Manche, von Mietnomaden zerstörte Wohnungen, werden so hinterlassen
Beim Thema Mietnomaden ist der bekannte Ausspruch „so etwas hat es früher aber nicht gegeben“ wirklich berechtigt. Die meisten Menschen
kennen bis heute Mietnomaden wohl nur aus der Berichterstattung im Fernsehen. In diesen Berichten hört man etwas ungläubig von Mietern, die keine
Miete zahlen, sich heraus klagen lassen und dann vor der Zwangsräumung verschwinden. Meist hinterlassen diese neben den Mietrückständen auch noch
eine vermüllte und sanierungsreife Wohnung, die vielfach sogar erst durch einen Kammerjäger vom Ungeziefer befreit werden muß. In Fernsehberichten
erscheinen diese Fälle oft so drastisch, daß es kaum glaublich erscheint, wie diese Menschen mit dem Gut Wohnung umgehen.
In der Realität ist Mietnomadentum aber für Immobilienverwalter ein ernsthafter, bedrohlicher Faktor. Für den Fall einer
Neuvermietung schätzen zum Beispiel der Grundeigentümerverband oder Zeitschriften wie „Grund und Boden“ die Wahrscheinlichkeit an einen Mietnomaden
zu geraten auf 10 bis 15 Prozent aller Vermietungen. Das wäre dann immerhin jeder Siebte bis Zehnte. Frau Cyrus von der „WoBeGe Wohnbauten und
Beteiligungsgesellschaft“ in Berlin sagte uns im Gespräch, daß gerade Vermieter mit geringem Wohnungsbestand durch mangelnde Vorsorge vor
Mietnomaden oft ein erhebliches Insolvenzrisiko eingehen. Die Mietausfälle und die „Begleitkosten“ können sich für manchen privaten Wohnungs- oder
Hausbesitzer schnell existenzbedrohend oder sogar vernichtend auswirken. Wohnungsverbände schätzen den finanziellen Schaden, der in Deutschland
durch Mietnomaden innerhalb eines Jahres entsteht, auf etwa 2 Milliarden Euro. In der Regel kommt da einiges zusammen: Mietausfall, Kosten der
Rechtsverfolgung, eventuell Kammerjäger, Müllentsorgung und Renovierungen.
Sorgfalt hilft Mietnomaden erkennen und meiden
Das Risiko, sich mit der Unterschrift unter einem Mietvertrag einen Mietnomaden ins Haus zu holen, kann leider nicht ausgeschloßen werden.
Durch umsichtige Vorarbeiten läßt sich das Risiko jedoch erheblich minimieren. Frau Cyrus empfiehlt in jedem Falle, egal wie positiv der
persönliche Eindruck ist, den ein potentieller Mieter hinterlassen hat, dem Abschluß eines Mietvertrages immer eine professionelle Bonitätsprüfung
vorzuschalten.
Rechtlich unkompliziert und durchaus üblich ist es beispielsweise, sich vom Vorvermieter eine
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen zu lassen oder eventuell auch den Vorvermieter direkt zu kontaktieren und zu befragen. Standard sind
heute zudem Mieterselbstauskünfte zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse. Mit der Selbstauskunft darf auch erfragt werden, ob der
Wohnungsbewerber bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ein Räumungsprozeß gegen ihn anhängig war oder über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Sinnvoll ist auch die Ermittlung der letzten beiden Wohnorte, zumindest jedoch des bisherigen Wohnortes. Der
Mietinteressent ist darauf hinzuweisen, daß falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft grundsätzlich zur Anfechtung des Mietvertrages berechtigen
und von strafrechtlicher Relevanz sind. Die Identität des Wohnungsbewerbers sollte unter Vorlage des Personalausweises oder des Paßes samt
möglichst aktueller Meldebescheinigung überprüft werden. Zudem steht es dem Vermieter frei, den Vorvermieter direkt zu Kontakten und zu befragen.
Hierbei sind jedoch die Grenzen des Datenschutzes zu beachten.
Frau Cyrus führte hierzu aus: „Ich würde in jedem Fall eine ganz normale Bonitätsprüfung dringend anraten und unbedingt
vor Abschluß des Mietvertrages die vollständige Zahlung der Mietkaution verlangen.“ So steht dem Vermieter im Falle der Nichtleistung der
Mietkaution ein Kündigungsrecht zu. Natürlich ist eine Mietkaution nur ein geringer Schutz, denn diese darf nicht mehr als drei Grundmieten
betragen, aber dennoch wird jemand, der beabsichtigt die Miete zu prellen, diese Vorauszahlung in Form einer Kaution nicht besonders gefallen.
Sicherheit schaffen auch eine Auskunft der SCHUFA oder Creditreform sowie die Kontrolle des Schuldnerverzeichnisses beim
zuständigen Amtsgericht. Sollte der Mietinteressent die Anmietung nicht auskunftsfreudig unterstützen, ist man auf der sichereren Seite, wenn man
auf den Abschluß eines Mietvertrages verzichtet.
Insbesondere für kleinere Vermieter ist eine Mietausfallversicherung überlegenswert, um die Verluste durch Mietnomaden zu
verringern. Zwar bleibt der Vermieter auf den Renovierungskosten ebenso sitzen wie auf den Kosten der Rechtsverfolgung, aber der Verlust wird
wenigstens um die Mieteinnahmen verringert.