Der optimale Versicherungsschutz für Haus- und Immobilieneigentümer
Teil 6/7: Einbrauch, Diebstahl, Brand oder Explosion
Die Gebäudeversicherung sieht für den Schutz vor Schäden aus Einbruch und Diebstahl sogenannte Zusatzklauseln vor. Diese garantieren beispielsweise
die Übernahme von Gebäudebeschädigungen wie z. B. Tür- oder Fensterschäden nach einem versuchten Einbruch. Darüberhinausgehende Zusatzklauseln
ermöglichen, daß auch Gebäudebeschädigungen übernommen werden, ohne daß ein direkter Einbruchsversuch vorliegt. In diesem Falle werden sogar
Vandalismusschäden übernommen. Derartige Absicherungen sind aber fast nie Bestandteil des Standardversicherungsschutzes. Üblicherweise läßt sich
eine Versicherung die Übernahme dieser Risiken durch eine Zusatzprämie honorien. Daneben kommt es aber auch auf das Verhandlungsgeschick des
Vermittlers bzw. Versicherungsmaklers an, ob bestimmte Zusatzklauseln beitragsfrei eingeschlossen werden können.
Brand oder Explosion
Gegen diese Risiken hilft nur eine Feuerversicherung, die mit der oben beschriebenen Klausel des „gleitenden Neuwertes“ abgeschlossen ist.
Sicherheitshalber sollte diese Feuerversicherung neben Brand- und Explosionsschäden auch Überspannungsschäden, Nutzwärmeschäden und Terrorschäden
einbeziehen. Wenn das Objekt mit Gas beheizt wird, sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, daß durch die Gasleitungen herbeigeführte Schäden
mitversichert sind. Um im Schadensfall Streitigkeiten über die Richtigkeit der Versicherungsumme zu vermeiden, sollte dem Versicherungsvertrag die
Unterversicherungsverzichtsklausel zugrunde liegen.
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