Üblicherweise sind die ursprünglichen Neubaukosten versichert, wobei im Falle einer Ersatzvornahme die Kosten in der Tat von Jahr zu Jahr steigen.
Um nun nicht beständig die Versicherungssumme anpassen zu müssen, hilft man sich hier mit einer sogenannten „gleitenden Neuwertversicherung“. Bei
dieser Regelung wird der Baukostenindex, welcher alljährlich vom statistischen Bundesamt ermittelt wird, herangezogen. Diesem entsprechend wird die
Versicherungssumme alljährlich automatisch angepaßt. Die ursprünglich bei Abschluß festgelegte Prämie steigt natürlich dann ebenso im Verhältnis
zum Baukostenindex, wie die im Schadensfall zu erbringende Leistung.
Was ist beim Um- oder Ausbau einer Immobilie in Bezug auf die bestehenden Versicherungen zu beachten?
Ein Standardversicherungsschutz bezieht sich tatsächlich nur auf das ursprünglich versicherte Gebäude. Jede Wertsteigerung ist dem
Versicherungsgeber sofort zu melden, wenn sie denn mitversichert sein soll. Ansonsten läuft der Versicherungsnehmer Gefahr, im Schadensfall,
unterversichert zu sein.
Moderner Versicherungsschutz trägt diesem Problem oftmals durch eine sogenannte Vorsorgeklausel Rechnung. Diese
Vorsorgeklausel besagt, daß automatisch bis zu einem bestimmten Betrag ein Versicherungsschutz für An-, Um-, und Ausbauten im Rahmen der
bestehenden Wohngebäudeversicherung besteht (beispielsweise bis 20 % der Versicherungssumme), auch wenn die sofortige Meldung an den
Versicherer unterblieb. Die durch An-, Um-, und Ausbauten erfolgte Wertsteigerung muß aber in jedem Falle nachträglich, beispielsweise zum nächsten
Quartalstermin, dem Versicherer gemeldet werden.