Eine Wohngebäudeversicherung wird für Gebäude abgeschlossen, die zu mehr als 50 % privatwohnwirtschaftlich genutzt werden. Üblicherweise sind
die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel einschließlich Mietverlustschäden versichert. Gegen Zusatzprämien kann man Elementarschäden,
Glasbruch, und die technischen Gefährdung der Gebäudeelektronik (unsachgemäße Handhabung, Witterungseinflüsse, Diebstahl, Vandalismus)
einschließen.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung. Sie erstattet bei Eintritt eines versicherten Schadensfalles die
vertraglich vereinbarten Kosten (Neubau- und Wiederherstellungskosten) und zwar zum Neuwert. Mithin ist der Hauseigentümer gegen den Teil- oder
Totalausfall seines Wirtschaftsgutes oder Eigenheims in dreierlei Hinsicht abgesichert: 1. Wiederherstellung der Sache, 2. Ausfallentschädigung für
Erträge und 3. darüberhinausgehende Kostenentschädigung, beispielsweise für Hotel-, Lager- oder Rückreisekosten.
Hausratversicherung
Ja, der stolze Eigenheimbesitzer sollte unbedingt den Neuwert versichern, denn wie in der Gebäudeversicherung ist der Versicherer im
Schadensfall berechtigt, die vereinbarte Vesicherungssumme mit dem real vorhandenen Versicherungswert zu vergleichen. Wenn es Abweichungen gibt,
droht hier eine mögliche Unter- oder Überversicherung. Versichert wird der Neuwert, also der Wert, der heute für die Neuanschaffung sämtlicher
vorhandenen Hausratsgegenstände bezahlt werden müßte. Dieser unterscheidet sich meist vom Zeitwert.
Um die „angemessene“ Versicherungssumme zu ermitteln, empfehlen deutsche Hausratversicherer hilfsweise den Wert von
650,- € pro Quadratmeter Mietfläche. Falls also keine besonderen Wertgegenstände, wie echte Perserteppiche oder hochwertige Sammlungen usw.
vorhanden sind, erklärt der Hausratversicherer in der Regel bei Heranziehung dieser Wertermittlungsmethode den Unterversicherungsverzicht.
Empfehlung der Redaktion:
Gebäudeversicherung